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Definition:
Im Rahmen der Kalibrierung wird
für jeden Sensor festgelegt, was der Sensor erkennen soll und wie
er auf das erkannte Ereignis reagieren soll. D.h., für jeden
Sensor muss für jede der bis zu einigen 1000 Signaturen eine
IDS-Reaktion (Intrusion-Response) festgelegt werden.
Dieser Prozess ist sehr
zeitaufwendig und sollte daher in 2 Stufen erfolgen:
1.
Basiskonfiguration:
Hier wird die Reaktion des IDS
insbesondere für Signaturen festgelegt, die besonders relevant für
die Einsatzziele des IDS sind. Hierzu kann auch die
Parametrisierung bestehen der Signaturen, oder die Programmierung
neuer Signaturen erforderlich sein.
2.
Verfeinerung der Kalibrierung:
Im Verlauf des IDS-Betriebs
erfolgt die Verfeinerung der Kalibrierung. Die möglichen und
realen Auswirkungen gemeldeter Ereignisse werden untersucht. Auf
dieser Basis wer- den die zugehörigen Signaturen neu bewertet.
Für jede Signatur wird eine der
folgenden Intrusion-Responses festgelegt:
Alarmierung
Eine Alarmierung ist für
Signaturen vorzusehen, bei denen die zugrunde liegenden Ereignisse
mit hoher Wahrscheinlichkeit schadenverursachend sind.
Protokollierung zur Nachverfolgung
Ereignisse werden zur
Nachverfolgung protokolliert, falls die Auswirkungen des der
Signatur zugrunde liegenden Ereignisses bislang nicht geklärt
wurden, oder die Signatur eine hohe Wahrscheinlichkeit von
Fehlalarmen aufweist.
Protokollierung für Auswertungszwecke
Das der Signatur zugrunde
liegende Ereignis hat keine schädlichen Auswirkungen, wird
jedoch für Auswertungszwecke protokolliert.
Deaktivierung
Eine Signatur wird vollständig
deaktiviert, wenn die durch die Signatur erkannten Ereignisse
nachweislich unschädlich und auch für Auswertungszwecke nicht
relevant sind.
Protokollierung als "Unbearbeitet"
Für Signaturen, deren zugrunde
liegenden Ereignisse bislang nicht bewertet wurden, sollte eine
spezifische Kennzeichnung bei der Protokollierung vorgesehen
werden.
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